Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit (www.vap-stuttgart.de)

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat für die Seite www.vap-stuttgart.de im Rahmen eines „Barriere-Check Pro“ eine BITV-Bewertung vorgenommen und auf dieser Basis die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 16.06.2025 erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte am:

Allgemeine Hinweise

Die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.vap-stuttgart.de ist derzeit mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) nicht vollständig vereinbar.

Nicht vollständig BITV konforme Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 Info und Beziehungen

Teilweise erfüllt

9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge

Teilweise erfüllt

9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden

Nicht erfüllt

9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge

Teilweise erfüllt

9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Nicht erfüllt

9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)

Nicht erfüllt

9.2.4.7 Fokus sichtbar

Teilweise erfüllt

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

Teilweise erfüllt

PDF-Dokumente

Im Rahmen der Überprüfung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer Prüfung unterzogen. Keines der geprüften Dokumente war barrierefrei.

Feedback und Kontakt

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind:

Postanschrift:

Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
Postfach 50 11 60
70341 Stuttgart

Telefon: 02 28 / 97 44 – 111

E-Mail: info@vap-stuttgart.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) stellen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.

Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Postanschrift:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstr. 53
10117 Berlin

Telefon: 030 / 18 527 - 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de